Wissenswertes

Hundesteuer

Die Haltung von Hunden ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich steuerpflichtig. Erhoben wird die Steuer dabei in Deutschland von der Gemeinde und muss teils durch eine Steuerplakette nachgewiesen werden.

Leinen und Maulkorbpflicht

In vielen bundesdeutschen Länden gilt für die sogenannten Listenhunde eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Listenhunde sind als gefährlich eingestufte Rassehunde oder auch Kampfhunde.

In Einzelfällen kann ein Hundehalter jedoch durch Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres (Wesenstest) eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erlangen.

Ebenso können aber auch Hunde, die nicht in Listen geführt sind, unabhängig von ihrer Rassenzugehörigkeit aufgrund ihrer Aggressivität oder Gefährlichkeit als „gefährlicher Hund“ eingestuft werden.