Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter ist ein Nachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.

Ein SKN kann – je nach Hundegesetz – Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundehaltung sein.

Dieses gilt für Hunde über 20 Kilogramm und / oder einer Körpergröße von mehr als 40 Zentimetern.

Die Kleintierpraxis Riesenbeck ist gemäß des Landeshundegesetzes / NRW zur Abnahme des Sachkundennachweises zugelassen.